Eine direkte Abrechnung zahnärztlicher Leistungen mit Ihrer Sozialversicherung ist meinerseits leider nicht möglich.

Für Sie als Patient/In bedeutet dies, dass Honorarnoten nach Begleichung bei Ihrer Krankenkasse eingereicht werden können und Sie erhalten anschließend, je nach Versicherung, einen Teil der Kosten rückvergütet.

Ich orientieren mich selbstverständlich preislich an den - seitens der Österreichischen Zahnärztekammer - empfohlenen autonomen Honorarrichtlinien.

Gerne erstelle ich vor Behandlungsbeginn einen detaillierten Heilkostenplan, welcher ebenso die voraussichtliche Rückerstattung Ihrer Sozialversicherung beinhaltet.

Ich bitte um Verständnis, dass eine Preisauskunft am Telefon aus organisatorischen Gründen nicht möglich ist.

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